Aktenvernichtung BDSG Verordnung Mainz Wiesbaden
Vernichten Sie ihre Akten mit höchstem Sicherheitsstandard.
Die höchste Sicherheitsstufe für Aktenvernichtung ist die DIN-Norm mit Sicherheitsstufe 5. Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Akten rekonstruiert werden und bedienen Sie sich dem Verfahren, wo der Rohstoff mittels Suspension und Lösung vollkommen vernichtet wird.
Das Betriebsgelände und der Vernichtungsbereich der Akten sind ausreichend gesichert, sowohl optisch, akustisch und elektronisch. Rümpel-Fritz garantiert eine Vernichtung der Akten am Abholtag im Raum Mainz und Wiesbaden. Folgende Kriterien müssen bei der Aktenvernichtung erfüllt sein: Ab einer Menge von 100 Aktenordnern oder aber einem Gewicht von 50 Kilogramm.
Nach Auftragserteilung und Abholung Ihrer Akten erhalten Sie einen lückenlosen Bericht und eine Dokumentation aller erforderlichen Arbeitsabläufe, die bei der Aktenvernichtung nach BDSG Verordnung erforderlich sind. Auch der Transport Ihrer sensiblen Daten erfolgt in einem gesicherten Fahrzeug mit GPS.
Schützen auch Sie Ihre Daten vor Außenstehenden. Dies können Bankdaten, Betriebsinformationen oder Personalberichte sein, die auf Papier, Disketten, Magnetbändern, CD, DVD oder anderen Medien festgehalten sind. Aktenvernichtung ohne Zwischenlagerung birgt für Sie die höchste Sicherheitsstufe und gibt Vertrauen bei der Akten- und Datenvernichtung.
DIN-Norm 32757-1 ist im Bereich Aktenvernichtung die höchste Sicherheitsstufe, die es überhaupt gibt. Vernichten auch Sie Aktenordner, Verträge, Geheimdokumente, Steuerunterlagen und Schriftstücke mit einem hohen Maß an Sicherheit. In unterem Video sehen Sie eine Großschredderanlage nach DIN 32757 im Einsatz.



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