Verfasst von: baffyscorpion | 31. Mai 2011

Kachelmann Show

Kachelmann Show – Freispruch im Prozess nach neun Monaten

Jörg Kachelmann, der “Wetterfrosch” erlebte nach einer grandiosen Show einen Freispruch.

Ob er letztendlich schuldig oder unschuldig ist, wird wohl nie aufgeklärt werden. Denn wie heißt es so schön: “in dubio pro reo”, was übersetzt “Im Zweifel für den Angeklagten” heißt.

Zweifel werden auch weiterhin bestehen, nämlich genau dieser Restzweifel auf beiden Seiten. Eine lange Schlange der Zuschauer, die dem Urteil live folgen wollten, bahnte sich schon in den frühen Morgenstunden vor dem Landgericht Mannheim, wo am 31.Mai.2011 der lange Prozess gegen Jörg Kachelmann in die entscheidende Endphase ging.

Richter Michael Seidling ermahnte nach dem Urteil “Freispruch” noch einmal die jubelnde und applaudierende Menge im Gerichtssaal. Denn der Urteilsspruch lehnte sich ausschließlich an die juristische Entscheidung an, die im Zweifel unumgänglich war. Auf der einen Seite die Klägerin, die Kachelmann eine Vergewaltigung vorwarf – auf der andren Seite der Angeklagte Kachelmann als verdächtigter Vergewaltiger.

Von der Unschuld Kachelmanns war das Gericht bei dem Urteil allerdings nicht überzeugt, aber auch nicht überzeugt von einer Beschuldigung der Gegenpartei. Was sich letztendlich in der seit 1999 bestehenden Beziehung zwischen Jörg Kachelmann und der Nebenklägerin tatsächlich abgespielt hat, bleibt weiter im Unklaren. Es wird auch ein Rätsel bleiben, was sich in der Wohnung des vermeintlichen “Opfers” bei einem Treffen abspielte, ob die Verletzungen, die die Frau erlitt selbst zugefügt worden sind, oder aber Kachelmann sie ernsthaft mit einem Messer und dem Tod bedrohte, oder sie vergewaltigte.

Im Nachhinein wirft die Verhandlung einen Schatten auf beide Beteiligten, sowohl auf Kachelmann, als auch auf die Glaubwürdigkeit der Radiomoderatorin. Auch der Anwalt Kachelmanns trug seine Kritik an Verfahren, Richter und Gericht oft medienwirksam um, machte teilweise eine Show daraus.

Auch die Internetgemeinde mit ihren zahlreichen Blogs vereinfachten die Sache und den Medienrummel nicht, indem man mit voreiligen Prognosen und Darstellungen von Fakten berichtete, ja sogar Persönlichkeitsrechte von Angeklagtem und mutmasslichem Opfer verletzte.

An die Öffentlichkeit gewandt sagte Richter Seidling: “Bedenken Sie, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass die Nebenklägerin möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war.”


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