Verfasst von: baffyscorpion | 25. April 2011

Partyservice mal anders

Partyservice mal Anders – frische Brötchen zu Ostern

Wegen der Gesetzgebung des Ladenschlussgesetzes am Ostersonntag durften gestern die Bäckereien keine Brötchen verkaufen und Blumenhändler keine Blumen.

Das wäre für viele Bäckereien und Blumengeschäfte auch noch halbwegs verständlich, obwohl enorme finanzielle Einbußen entstehen, würden da nicht Ausnahmen vom Gesetzgeber gemacht, denn Tankstellen wiederum sind von diesem Gesetz ausgenommen, da Brötchen als Reiseproviant gelten.

Nun kam ein findiger Bäcker auf die Idee, das Gesetz auszuhebeln und dies mit Erfolg. Da es lediglich verboten ist, am Ostersonntag Brötchen zu verkaufen, aber nicht auszuliefern, nahm er im Voraus Bestellungen auf, die dann auch vor Ostern schon bezahlt wurden.

So parkte er am Ostersonntag seinen Lieferwagen vor seinen Laden und lieferte die bestellten Brötchen lediglich aus - Partyservice einmal anders! So brauchten die Kunden, die auch am Ostersonntag nicht auf frische Brötchen verzichten wollten, diese nur noch in der Tüte abzuholen. Na das nenne ich einmal clever!

Und wenn die Party nicht beim Frühstück enden, sondern Abends im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis weiter gehen soll, lohnt es sich immer ein paar lustige Party Discount Artikel im Schrank zu haben.


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