Verfasst von: baffyscorpion | 26. Januar 2011

24 Stunden Überwachung

24 Stunden Überwachung Heinsberg

Eine 24 Stunden Überwachung in Heinsberg, die am 24.Januar.2011 vom Verwaltungsgericht Aachen entschieden wurde, sorgt für Diskussionsstoff in der Region Aachen.

Der Sexualstraftäter Karl D. wird trotz seiner Haftentlassung laut Gutachter als gefährlich eingestuft. Bundesweit sorgte er für Schlagzeilen, als er vor 2 Jahren bei seinem Bruder nach seiner Haftentlassung wohnhaft wurde. Seit diesem Zeitpunkt wird er 24 Stunden rund um die Uhr bewacht, ja sogar Besucher der Familie werden observiert und kontrolliert.

Laut Gutachten ist Karl D. eine Gefahr für die Allgemeinheit. Hallo!!!! Wie krank muss denn ein System sein, um so etwas durchzuführen? Auch wenn die Überwachung rechtsmäßig andewendet worden ist, bleibt doch die Frage, was dies denn soll. Wenn ein Mensch derart gefährlich ist, gehört er hinter Schloss und Riegel oder aber in eine geschlossene Anstalt.

Der Landrat des Kreises Heinsberg hatte die Rundum-Überwachung angeordnet. Die Klage des Bruders von Karl D. wurde abgelehnt. Soviel zur Sachlage. Nun meine Meinung, mit der ich mit Sicherheit auf Wiederstand stoßen werde. Ich höre schon die Einwände von Sexualstrafopfern – wie kann man nur einem solchen Menschen Partei stehen? Nein, ich stehe solchen Straftaten keinesfalls positiv gegenüber.

Ich finde, man sollte die härteste Strafe für solch einen Täter ahnden. Aber – was in Heinsberg abgeht, kann ich aus menschenrechtlichem Standpunkt nicht für gut heißen. Noch einmal zum Sachverhalt: Karl D. hat ein Sexualdelikt begangen, ist für diese Straftat rechtskräftig verurteilt worden und nach Verbüßung seiner Haftstrafe entlassen worden – warum?

Momentan wird heiß diskutiert über eine Sicherungsverwahrung im Nachhinein. Warum maßregelt man einen solchen Täter nicht, wenn man überzeugt ist, er sei eine Gefahr für die Öffentlichkeit?. Warum entlässt man einen solchen Menschen aus der Haft, um ihn anschließend 24 Stunden lang zu überwachen, was ein enormes Geld der Steuerzahler kostet? Ca. 4,4 Millionen Euro bis jetzt.

Hetzjagt

Was mich aber am meisten schockiert ist die Tatsache, dass Karl D. vom Zeitpunkt seiner Entlassung von Heinsberger Bürgern genötigt, gedemütigt und gefoltert wird, indem man tagtäglich vor seinem Wohnsitz steht, ihn bedroht, ihn belästigt und ihn beschimpft und darauf plädiert, er solle den Ort verlassen.

Kritik 

Wo soll er denn hin? In einen anderen Ort, wo die Hetzjagt erneut beginnt, nur damit man in Heinsberg Ruhe hat? Diese Hetzjagt auf Karl D. gleicht einer Judenverfolgung im dritten Reich. Immerhin ist Karl D., nach alledem was er gemacht hat ein Mensch, der gehetzt wird wie ein Sück Wild.

Was möchtet ihr erreichen? Dass er sich vielleicht aus Angst und Bedrohnis das Leben nimmt? Könnt ihr Heinsberger mit dieser Schuld leben? Ich appeliere an eure Menschlichkeit und lasst die Justiz entscheiden! Ihr habt nicht das Recht auf Selbstjustiz.

Immerhin sah der Bundesgerichtshof in Karlsruhe keine Veranlassung über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Karl D. wohnt nun in Berlin

Nun ist Karl D. von Randerath weggezogen und soll laut Pressebericht in Berlin wohnen. Auch dort hat man ihn voll unter polizeilicher Kontrolle, insofern dies überhaupt möglich ist, denn vor 2 Tagen ist er ja der Polizei kurzzeitig entwischt.  In Berlin verwies ihn die Polizei von einem ursprünglich geplanten Wohnort, der 200 Meter von einem Jugendhotel gelegen ist.

Der Wirrwarr nimmt kein Ende

Laut einer Twitter Meldung der AN (Aachener Nachrichten) ist Karl D. nun wieder mit dem Zug nach Aachen zurückgekehrt, nachdem ihm Einsatzkräfte in Berlin eine Fahrkarte mit Ziel Aachen Hauptbahnhof in die Hand drückten. Wo er letztendlich am Freitag, den 04.Februar übernachten wird war bei Redaktionsschluss unklar. Wo die Odyssee letztendlich enden wird ist unklar. Ich hoffe mal, wieder in den Knast oder in eine Anstalt!! Gefährliche Menschen haben nichts auf einer Strasse zu suchen.

Therapie wird auf Krankheitsbild geprüft

Da Karl D. sich wie ein Irrläufer in der Städteregion aufhält und nirgends geduldet wird, hat er nun den Wunsch geäussert, sich in einer Forensischen Klinik wie beispielsweise in Düren behandeln zu lassen.

Er sieht es anscheinend als persönliche Kapitulation vor dem öffentlichen Druck und ist bereit zu einer Therapie. In Ermessen der Forensischen Anstalt muss nun allerdings geprüft werden, in wie weit er überhaupt ein Krankheitsbild aufweist und ob er therapierbar ist.

Derweil übernimt die Polizei Aachen weiterhin die Observation, zu deren Lasten, in Bezug auf andere Aufgaben allerdings, solch eine Überwachung aus personaltechnischer Sicht geht. So wird Karl D. weiterhin ein Sonderfall bleiben.

Fazit:

Wie lange wollen die deutschen Behörden mit ihrer Bürokratie noch warten? Karl D. ist zu einer Therapie bereit, sprich der Mann möchte und braucht Hilfe. Aus Verzweiflung wird er eventuell versuchen eine neue Straftat zu begehen, um sich dem persönlichen Druck zu entziehen und wieder in seine “gewohnte Umgebung”, dem Knast zurück zu kehren.


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