Verfasst von: baffyscorpion | 25. August 2009

GDPdU sind die Grundsätze zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

GDPdU

dokumente digitalisierenDiesen Begriff hörte ich heute zum ersten mal. GDPdU. Zuerst dachte ich, es sei eine neugegründete Partei. Wäre ja auch nicht ganz abwägig, so kurz vor den Wahlen. Da lag ich allerdings vollkommen daneben. GDPdU sind die Grundsätze zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Sie dienen der Mitwirkungspflicht Steuerpflichtiger bei Betriebsprüfungen.

Bei GDPdU geht es um die Verwaltungsanweisung, die die Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen vorschreibt. So muß zum Beispiel die Gewährleistung bestehen, die Rechnungen auf Datenträgern nicht mehr veränderbar zu machen. Dies kann man zum Beispiel mit einem Dokumentenmanagementsystem vollziehen, mit dessen Software man digitale Archivierungen bewerkstelligen kann. Nun weiß ich, was GDPdU ist und habe auch eine Vorstellung davon, wie es von EDV Dienstleistungen softwaretechnisch umgesetzt werden kann.


Antworten

  1. [...] Dieses Gesetz ist rechtskräftig seit dem 16.7.2001. Somit sind die Grundsätze zur Prüfbarkeit digitaler Dokumente geschaffen.Einen ausführlichen Bericht darüber habe ich auf  folgendem Blog geschrieben. http://impuls2008.wordpress.com/2009/08/25/gdpdu [...]


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