Verfasst von: impuls2008 | 22. Mai 2009

Das Grundgesetz feiert den 60. Geburtstag

DAS GRUNDGESETZ ist heute genau 60 Jahre alt geworden:

gg11Vor einigen Tagen las ich einen interessanten Artikel auf den Internetseiten der ARD- Tagesschau. Dort merkten eine Reihe recht prominenter Zeitzeugen ihre Gedanken zu den 60 Jahren an, die unser seit nunmehr 1949 gültiges Grundgesetz  bereits hinter sich gebracht hat. Alle Personen (darunter auch Peter Maffay) die dazu ein kurzes Statement abgaben, sind im gleichen Jahr geboren, haben damit also das Geburtsjahr mit dem Grundgesetz gemeinsam. Besonders beeindruckt hat mich die Aussage von Robert Hetkämper, einem TV- Korrespondenten der ARD.

“Als ich 15 war, wurde ich in Brüssel von Passanten als ‘Deutscher Dreck’ bespuckt. In Paris musste ich mitansehen, wie am Jahrestag der Befreiung Deutsche verprügelt wurden. Nach Krieg und Auschwitz sah die Welt noch lange mit Abscheu auf Deutschland. Heute nicht mehr.”

Mit den dort vorgestellten Statements schliesst die ARD dieses Thema ab, mir ist dies jedoch einfach zu wenig, ich hätte dazu noch folgendes anzuzmerken:

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt.

Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.

Quelle: Deutscher Bundestag

Wir reden hier also von der Geburtsstunde unserer Verfassung:

Wie es der Zufall will war ich früher, weit vor dem Anbruch der elektronischen Verbreitung von Nachrichten und sonstiger Informationen, ein rechter Bücherwurm, meine Frau teilt bis heute diese Leidenschaft mit mir. So liegt, wie mit oberem Bild gezeigt, während ich diesen Artikel hier schreibe, tatsächlich eine Originalausgabe der Bonner Universitäts Buchdruckerei des GG zu meiner Seite, diese besitze ich seit nunmehr fast 30 Jahren. Die Originalausgaben sind tatsächlich von Konrad Adenauer sowie allen damals für die Inkrafttretung relevanten Personen unterzeichnet. Ich bin ein bisschen stolz auf dieses Stück Zeitgeschichte in meinem Bücherregal.

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Mit Datum des 23. Mai 1949 wurde in Bonn am Rhein das GG neben dem Präsidenten des Parlamentarischen Rates, eben Konrad Adenauer, von folgenden Personen unterzeichnet:

  • Dem Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rates
  • dem II. Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rates
  • sämtliche Mitglieder des Parlamentarischen Rates
  • die Abgeordneten von Groß- Berlin

Alle Unterschriften der genannten Personen sind in der mir vorliegenden Originalausgabe  auf  Sonderseiten enthalten.

Vorausgegangen war am 08. Mai 1949 eine öffentliche Sitzung des Parlamentarischen Rates, in dem der Entwurf des vorgelegten Grundgesetzes mit 53 gegen 12 Stimmen beschlossen wurde. 

Zur Urkunde dessen haben später (23.05.1949) sämtliche Mitglieder eigenhändig unterzeichnet. 

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weiterhin wurde das Grundgesetz damals von den folgenden Personen unterzeichnet:

  • Der Staatspräsident des Landes Baden
  • der Ministerpräsident des Landes Bayern
  • der Senatspräsident der Hansestadt Bremen
  • der 1. Bürgermeister der Hansestadt Hamburg
  • der Ministerpräsident des Landes Hessen
  • der Ministerpräsident des Landes  Niedersachsen
  • der Ministerpräsident des Landes Nordrhein – Westfahlen
  • der Ministerpräsident des Landes Rheinland- Pfalz
  • der Ministerpräsident des Landes Schleswig- Holstein
  • der Ministerpräsident des Landes Baden- Württemberg
  • der Ministerpräsident des Landes Württemberg- Hohenzollern
  • der Präsident des Badischen Landtages
  • der Präsident der Bremischen Bürgerschaft 
  • der Präsident der Hamburger Bürgerschaft
  • der Präsident des Hessischen Landtages
  • der Präsident des Niedersächischen Landtages
  • der Präsident des Landtages Nordrhein- Westfalen
  • der Präsident des Landtages Rheinland- Pfalz
  • der Präsident des Landtages Schleswig- Holstein
  • der Präsident des Landtages Baden- Württemberg
  • der Präsident des Landtages Württemberg- Hohenzollern
  • dem Stadtverordnetenvorsteher von Groß- Berlin
  • dem Oberbürgermeister von Groß- Berlin

Einige der Unterschriften konnte ich identifizieren, so z.B. die des Herbert Wehner. Wir sehen also, unsere Original- Verfassung besteht zu über der Hälfte aus Unterschriften, dies ist tatsächlich so. Der Teil der Beurkundungen ist grösser als der Umfang den die Artikel im GG selbst in Anspruch nehmen, dies ist jedoch nur bei einer Originalausgabe der Fall, wie diese mir hier dazu vorliegt.

Inhaltliches

Vorwort:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern

Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,  Nordrhein- Westfalen, Rheinland- Pfalz, Schleswig- Holstein, Württemberg- Baden, und Württemberg- Hohenzollern,

um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.  

…das Grundgesetz umfasst dazu insgesamt 146 Artikel, diese gliedern sich in der Päambel wie folgt:

  • die Grundrechte, Artikel 1-19
  • der Bund und die Länder, Artikel 20-37
  • der Bundestag, Artikel 38-49
  • der Bundesrat, Artikel 50-53
  • der Bundespräsident, Artikel 54-61
  • die Bundesregierung, Artikel 62-69
  • die Gesetzgebung des Bundes, Artikel 70-82
  • die Ausführung der Bundesgesetze u. die Bundesverwaltung, Artikel 83-91 
  • die Rechtsprechung, Artikel 92-104
  • das Finanzwesen, Artikel 105-115
  • Übergangs u. Schlussbestimmungen, Artikel 116-146

Ich erspare es mir hier auf den sicher wichtigsten Teil des GG einzugehen, die inhaltlich festgelegten Grundrechte kennt sicher fast jeder, zudem sind diese an unzähligen Stellen des Internet nachlesbar.

Kommentar:

In den nunmehr 60 Jahren seit Bestehen unserer Verfassung ist viel geschehen, dies bringen ja auch schon die oberen Statements zum Ausdruck. Deutschland hat sich gewandelt und ist unter Beteiligung parteipolitisch sehr unterschiedlich orientierter Regierungen trotzdem global ausgesprochen zielstrebig den Weg in Richtung Europa gegangen, dies war keinesfalls eine Selbstverständlichkeit.

Die Väter des Grundgesetzes konnten in 1949 nicht wissen, inwieweit dieses “Papier” tatsächlich dazu dienlich sein würde in den folgenden Jahrzehnten  den darin enthaltenen Werten, Gedanken und Zielen in der Realität wirklich gerecht werden zu können.

Und was noch viel wichtiger ist, viele Deutsche trauen sich heute wieder ihr eigenes Land zu mögen:

http://www.tagesschau.de/static/flash/grundgesetz/

…dort einfach in das erste Bild der Flash- Präsentation klicken.

Und [hier] gibt es noch eine wirklich gut gemachte Chronik (Zeitstrahl beachten) zum Thema.

Nun, nach weit über einem halben Jahrhundert  wurde längst realisiert, was unsere Nation damals nur erhoffen konnte. Deutschland ist in den Augen unserer Nachbarn nicht mehr primär ein Land von Kriegsverbrechern, sondern ein geachtetes Mitglied Europas, mit einem beachtlichen, kulturell, wirtschaftlich und politischem Gewicht, dies auch weit über die Grenzen Europas hinaus.

Darum, rundum verdient:  Happy Birthday!


Antworten

  1. Hallo zusammen,

    man nimmt es ohne eine einzige Bemerkung hin, aber das GG ist ein Geburtstagsgeschenk. Und es steht auf keiner Wunschliste.

    lG
    Lutz

  2. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag auch von Mir ;-) Sehr schöner Artikel Note 1


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