So, nun ist es also amtlich:
Erst gestern noch habe ich mich mit der neuen Verordnung zur Ablieferungspflicht von Online- Inhalten an die Deutsche Nationalbibliothek beschäftigt. Dazu stellte ich fest, dass der Gesetzestext eine Menge Fragen völlig offen lässt.
Anstatt nun in eine uferlose Diskussion darüber einzusteigen, wer nun was muss oder eben nicht – wie es auf einer Reihe anderer Blogs bereits der Fall ist, habe ich einfach mal direkt nachgefragt, dazu hier der Mailaustausch mit der Deutschen Nationalbibliothek zur allgemeinen Info:
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Sehr geehrter Herr Arnst,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Ablieferung von Netzpublikationen.
Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, werden noch nicht gesammelt. In einer weiteren Entwicklungsstufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die Ablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden. Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.
Ihrerseits ist also keine Ablieferung erforderlich.
Nähere Informationen zur Sammlung von Webseiten finden Sie in unseren aktualisierten “Häufig gestellten Fragen” sowie aktuell auf unserer Startseite http://www.d-nb.de/.
Welche Netzpublikationen werden von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt?
http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_welche
Wie werden Netzpublikationen gesammelt?
http://www.d-nb.de/netzpub/info/np_faq.htm#np_wie
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter mailto:np-info@d-nb.de oder telefonisch unter 069/1525-1320 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. S. P.
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S. P.
Deutsche Nationalbibliothek
Erwerbung, Formalerschließung und Standardisierung / Monografien – Formalerschließung
Adickesallee 1
D-60322 Frankfurt am Main
Telefon: +49-69-1525-1482
Telefax: +49-69-1525-1666
mailto:s.puls@d-nb.de
http://www.d-nb.de
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Mein tatsächliches Interesse an einer verordneten Beteiligung an der Pflichtablieferung hält sich zwar in Grenzen, dennoch waren mir die oberen Informationen sehr wichtig, schliesslich wird im Gesetz ein Bußgeld für eine Unterlassung erhoben.
Sollten zur Verordnung dennoch Fragen offen sein, einfach mal selbst an die Nationalbibliothek wenden, damit kann man sich lange (nutzlose) Diskussionen ersparen, wo jeder was wissen will, jedoch tatsächlich keiner so richtig Bescheid weiß.
Damit sind Blogger (entgegen vieler anderslautender Netz- Meldungen) derzeit definitiv noch nicht von der Pflichtablieferung betroffen.
So einfach ist das.









[...] Arnst, Betreiber von Blog impuls fragte deshalb konkret bei der Nationalbibliothek nach, um Licht ins Dunkel zu bringen. Ergebnis: Das Erfassen von Websites und Blogs ist geplant, wird [...]
Von: wemaflo.net » Blog Archi » Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek am 18. November 2008
um 10:53