Verfasst von: impuls2008 | 14. August 2008

Abmahung wegen Einbindung von YouTube- Videos?

Der Mensch ist dem Menschen kein Wolf, sondern ein Hindernis. Ob auf der Autobahn oder an der Kasse.

Das mag für Sie nach vergangenem Wochenende überraschend kommen, aber: Wussten Sie, dass es eigentlich keinen Stau gibt? Zumindest wurde mir das eine Kindheit lang freundlich eingeredet. Denn sobald wir eingekeilt zwischen anderen Autos standen, machte sich auf dem Fahrersitz Verwunderung breit…

Quelle und mehr…

 

Der obere Artikel beschreibt recht amüsant, warum sich Menschen oftmals gegenseitig im Wege sind, ohne dies tatsächlich zu beabsichtigen. Jene jedoch, die nicht nur anderen sondern nicht selten auch sich selbst im Wege sind, mag der Artikel ein Stück weit Anregung dazu sein, einmal darüber nachzudenken und event. daraus ein paar eigene Schlüsse zu ziehen. Meine Motivation den oberen Artikel als Einleitung für ein ganz anderes Thema zu verwenden, hat jedoch einen recht handfesten Grund.

So hat der obere Satz: “Der Mensch ist dem Menschen kein Wolf, sondern ein Hindernis.” …auch im Internet eine nicht zu unterschätzende Gültigkeit!

Andere Artikel habe ich auf diesem Blog schon mehrfach verlinkt, dies stets mit den entsprechenden Quellangaben. Trotzdem kommt dies nach Bundesdeutscher Rechtslage einer Urheberrechtsverletzung recht nahe, daran ändert auch die Quellangaben zu Texten oder Bildern nichts.

Der Begriff der Urheberrechtsverletzung ist ein dehnbarer Begriff, daher fällt auch die geltende Rechtsprechung dazu recht unterschiedlich aus, dies sollte man wissen.

Rechtsstreitigkeiten um Urheberechtsverletzungen finden in Bezug zum Internet häufig in Verbindung mit sogenannten Tauschbörsen statt, innerhalb derer geschützte Werke aus der Medienindustie widerrechtlich verbreitet werden, womit ein erheblicher, wirtschaftlicher Schaden entstehen kann. 

In Bezug zu Print- und Online- Medien ist die Sachlage ähnlich, komplette Texte aus fremder Feder darf man nicht ungefragt publizieren, auch nicht auf einem Blog oder privaten Webseiten um auf diese Inhalte aufmerksam zu machen oder diese kommentieren zu wollen. Unter einem strengen Maßstab ist das Internet voll von Urheberechtsverletzungen, man sollte sich aber trotzdem davor hüten sich unbedarft daran zu beteiligen, daher meine ständigen Quellangaben zu externen Inhalten. Auch kann ein entsprechendes Impressum sehr dienlich zu den genannten Zusammenhängen sein.

Daher ist das obere Beispiel im Artikel nur statthaft, wenn eine Erlaubnis der Quelle dazu vorliegt, in oberem Falle ist dies die Redaktion von DiePresse.com, die ich eigens dazu kontaktiert hatte. Auf diesem Medien- Portal aus dem Nachbarland Österreich, mit Sitz in Wien, findet man zu beinahe jedem Thema interessante Artikel u. damit eine nie versiegende Quelle zu aktuellen Themen.

Fragen kostet nichts und kann eine Menge Ärger ersparen.

So habe ich dort angefragt und eine entsprechende Erlaubnis des Stellv. Chefredakteurs vorliegen, wonach ich künftig gern Artikel mit Überschrift und Leader verlinken darf, Voraussetzung ist eine ordentliche Quellangabe, so einfach ist das.

Den tatsächlichen Hintergrund, warum mein Blog von netten “Zeitgeistern” bei einer ganzen Reihe von Medienbetreibern “gemeldet” wurde, möchte ich nicht weiter erläutern, da schon deren Ansinnen völlig albern war. So darf ich meinen speziellen “Freunden” auf diesem Wege mitteilen, dass es einen eklatanten Unterschied macht, meine Bilder ungefragt und ohne mein Wissen zu veröffentlichen oder (wie in meinen Blogs) Bilder und Texte mit ordentlicher Quellangabe weiter zu publizieren.

So wird aus manchem Wolf auch recht schnell eine hinterlistige (aber völlig zahnlose) Hyäne, die es vielleicht einmal mit einer eigenen, wirklich erfolgreichen Jagd versuchen sollte. Aber dazu sind Aasfresser bekanntlich viel zu faul.

Um die obere Metapher noch einmal aufzugreifen:

Jedermann kann Jedermanns Hindernis sein, nur merken es Diejenigen die sich selbst im Wege sind zumeist erst ganz zuletzt.

So finden in meinen Blogs keine Urheberrechtsverletzungen statt, auch wenn man sich dazu in den letzten paar Wochen (ohne jeden Erfolg übrigens) offenbar die Finger wundgeschrieben hat …und finden dort wo anderenortes tatsächliche welche stattfanden, nach wie vor, ihre entsprechende Berücksichtigung. 

Wer diesen Unterschied nicht verstehen möchte oder kann, sollte sich ruhig weiter selbst im Wege stehen, meinen Segen hat man auf Ewigkeit auch dazu.

Ein wirklich fast belustigendes Beispiel möchte ich abschliessend noch anführen:

Unter: http://impuls2008.wordpress.com/2008/05/29/ist-nun-40-jahre-her/

Innerhalb meines Artikels habe ich zwei YouTube- Videos eingebunden. Der dazu benötigte Code wird bekanntlich von YouTube selbst zur Einbindung in Blogs oder anderen Webseiten für die dortigen User angeboten.

Meine “Freunde” fühlten sich dazu bemüssigt doch tatsächlich den Rechtsbeistand bzw. das Management des Künstlers von meiner “Freveltat” zu unterrichten. Ich erhielt eine einschlägige Aufforderung per eMail beide Videos umgehend zu entfernen, der ich natürlich nicht nachgekommen bin.

Man muss sich die Tragweite dieser Rechtsauffassung einmal ganz genau vor Augen halten:

YouTube bietet einen Dienst an, und der Nutzer dieses Dienstes soll damit eine Urheberrechtsverletzung begehen, obwohl die Inhalte auf dem Server von Youtube verbleiben und lediglich dorthin verlinkt wurde?

Damit beginge YouTube in vielen Tausenden von Fällen eine Aufforderung bzw. Anstiftung zu einer Rechtsverletzung, dies gegenüber sämtlichen Nutzern des Portals im deutschsprachigen Raum. Wie soll ein Nutzer/User der dort angebotenen Inhalte eine mögliche Urheberrechtsverletzung innerhalb des dortigen Angebotes erkennen können, wenn viele Juristen sich dazu nicht einmal wirklich einig sind? 

Wie unter oberem Link zu sehen ist, habe ich die Videos nicht entfernt und lasse es ggf. zu einem Musterprozess kommen, möglicherweise ist mir ja auch YouTube dabei behilflich?

So muss man, finde ich, schon etwas differenzierter mit dem Begriff der Urheberrechtsverletzung umgehen können, besonders wenn dies ausschliesslich in der Absicht geschieht Dritten mit ganz anderem Hintergrund, bewusst schaden zu wollen, was natürlich nur meine speziellen Freunde betrifft.

So entsteht mancher Stau allein in den Köpfen von Menschen und existiert tatsächlich gar nicht, so wie es oben im Artikel sehr zutreffend beschrieben wurde!

Wir werden sehen.


Antworten

  1. Eine erste Reaktion erhielt ich noch am heutigen Abend:
    Der Rechtsbeistand von Reinhard Mey bat mich erneut die beiden YouTub- Videos zu entfernen und erläuterte mir den dahingehenden Anspruch seines Mandanten. Die vorgebrachten Argumente haben mich letztlich davon überzeugt, dass mit ständig, neuerlichen Veröffentlichungen der Videos tatsächlich die Rechte des Künstlers erheblich tangiert werden. Ob ein YouTube User dies letztendlich auch rechtlich zu verantworten hätte, spielt im Grunde keine Rolle, es wird in solchen Fällen die Arbeit von Musikern schlichtweg unerlaubt mißbraucht.

    Diesen Argumenten kann man sich vernünftigerweise gar nicht verschliessen, daher schrieb ich folgendes zurück:

    Sehr geehrter Herr P.,
    ich werde Ihrer neuerlichen Bitte um Entfernung der betreffenden Videos mit gleicher Post nachkommen, dies vordergründig aus zwei Gründen:

    1. verstehe ich das global zugrundeliegende Anliegen Ihres Mandanten, seine Arbeit sollte nicht “vogelfrei” werden, zumal Herr Mey sich in diversen sozialen Bereichen erheblich, auch finanziell engagiert hat
    2. haben Sie mich in der Tat nun zum zweiten Mal darum gebeten, dies mit nachvollziehbarer Begründung

    Trotzallem ist es ein grundsätzliches Problen, wenn sich Nutzer von YouTube völlig unbeabsichtigt einer Rechtsverletzung schuldig machen, nur weil sie das dortige Angebot nutzen…usw.

    ———————————————————-

    Eine andere Haltung wäre uneinsichtig und zudem unhöflich gewesen, dies ist nicht meine Art. So gern ich nötigenfalls meine Standpunkte bis zu Ende verfechte, sollte man sich auch dazu den besseren Argumenten gegenüber aufgeschlossen zeigen bzw. sich dies bewahren können.

    Wirklich überzeugt hat mich, neben dem Sinn in der Sache, primär die Tatsache, dass mir nicht mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wurde, denn dann hätte ich dazu geneigt die Sache vor Gericht klären zu lassen.

    Manchmal kann “Jedermann” mit “Jedermann” auch mit einem ordentlichen Ergebnis reden.

    Also in diesem Sinne:

    Finger weg von Musikvideos in Blogs!
    Ich werde mit oberem Hintergrund keine Musikvideos (egal aus welcher Quelle) mehr in meine Blogs einbinden.

  2. Ehrlich gesagt, ich verstehe das nicht. Ich befasse mich u.a. auch mit diesem Thema in meinem Stammforum und in meinem Blog. Seit der Vereinbarung zwischen der GEMA + YouTube ist doch das Einbinden von ausschließlich Musikvideos erlaubt. Das gilt natürlich nicht für Filme, sondern nur für Musik. Siehe Presseerklärung der GEMA: http://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnewstt_news=668&cHash=192fc044e7

    Scheinbar/offensichtlich ist es doch so, dass YouTube an die GEMA einen (bestimmt nicht geringen) Beitrag an die GEMA zahlt

  3. Hallo Lutz,

    dies dachte ich bisher auch immer. Wie Du meinem oberen Text entnehmen konntest, habe ich mich zuerst auch gegen diese Rechtsauffassung gesperrt, da ich dies Thema gerade für Blogger, schon prinzipiell für ausgesprochen wichtig halte.

    Wenn es um solche Themen geht, bin ich kein Kind von Traurigkeit, habe mich dazu also auch von meinem eigenen Anwalt beraten lassen, bevor ich meine Haltung einnahm. Dieser ist Fachanwalt für Medienrecht / Neue Medien und Sachverständiger für Internetkriminalität beim Landgericht Kiel.

    Er hat mir folgendes erklärt:

    Gema hin oder her, Absprachen bestehen lediglich zwischen YouTube und der GEMA selbst. Der USER allerdings, der einen LINK von YouTube einbindet, ist völlig allein für die Inhalte auf SEINER Webseite verantwortlich. Das Zauberwort ist die “UNERLAUBTE Verbreitung” von ggf. geschützten Inhalten.

    Da ich als Blogger jedoch keinen Anspruch darauf habe, die bei YouTube (nur dort) von der GEMA geduldeten Videos auch auf meinem eigenen Blog zu nutzen und zu verbreiten, ergibt sich der angesprochene, rechtsfreie Raum.

    Meldet sich ein Rechteinhaber bei einem Blogger direkt (weil er darauf aufmerksam gemacht wurde, wie in meinem Falle), hat dieser einen Anspruch auf Unterlassung, egal was YouTube und die GEMA verhandelt haben mögen.

    Verfplichtet ist man als Blogger also grundsätzlich gegenüber den Inhalten der eigenen Seite UND den Personen gegenüber, deren Urheberrechte man damit möglicherweise verletzt hat.

    Es fällt mir auch heute noch schwer dies akzeptieren zu wollen, zumal man als Blogger ja gar keine Inhalte selbst veröffentlicht, sondern der Kontent schliesslich auf den Seiten/Server von YouTube verbleibt. Daher ist es streng genommen, lediglich eine Verlinkung zu einem möglicherweise Rechte verletzenden Inhalt.

    Auch weiß ich nicht, ob Absprachen mit der GEMA automatisch für alle Künstler aus allen Ländern und Kontinenten gelten… mich würde es nicht wundern, wenn viele Künstler und deren Management mit der GEMA gar nichts zu tun haben?

    Damit bleibt es wohl ein recht individuell zu interpretierendes Thema. Fest steht, dass man wie in meinem Falle, sofort gegenüber dem Künstler auf Unterlassung verpflichtet ist, wenn dieser dies ausdrücklich wünscht und anmahnt.
    Diese Diskussion wurde letzte Woche auf einem anderen, recht bekannten Blog ebenfalls geführt, das wenig konstriktive Ergebnis kan man hier nachlesen. Was ich von einem solchen “Diskussionsverlauf” halte auch:

    http://www.basicthinking.de/blog/2008/08/14/night-88/#comment-833618

    Bei einem derart bekannten Blog hätte ich etwas mehr Sachlichkeit und vornweg auch einen Betreiber erwartet, der nicht schon innerhalb der ersten Antworten auf meine Posts mit dem Hintern in der völlig argumentationslosen und persönlich werdenden Ecke hing.
    Die Tage (Jahre) in denen der Basic Thinking Blog von Robert Basic durch interessante Inhalte und sachbezogen wertvolle Diskussionen bot, scheinen (genau dort) wohl schon einige Zeit vorbei zu sein.
    Offenbar reicht es dem Betreiber jetzt völlig sich allmonatlich über ordentliche Einnahmen durch überreichliche Werbung zu freuen, ohne dabei nur annähernd noch das zu bieten, was von dort eigentlich erwartet würde.

    Zum eigentlichen Thema und meinen dortigen Anmerkungen ist dort nichts weiter zu finden, als ein unerlaubt eingebundenes Video der Söhne Mannheims von einem (zumindest in den Blogstatistiken) immer noch führenden Blogs der Szene.
    Offenbar begreift man dort mittlerweile die Position seines Mediums (etwas zu sehr) als selbstverständlich und wandelt gelegentlich ein paar Runden übers Wasser, um sich dann mit eher nebensächlicher Motivation seiner Tastatur zu befleissigen.

    Sachbezogen konnte dort jedenfalls lediglich demonstriert werden, was unbedarften Nachahmern entsprechend teuer werden könnte. Offenbar ist man sich dort des Verbreitungsgrades und der möglichen Auswirkungen, gerade auch bezüglich unrichtiger Informationen, keinesfalls mehr bewusst?

    Und Lutz,

    nach dortiger Auffassung zum Umgang mit Besuchern hätte ich Dich jetzt auch angreifen müssen, da du dich ebenfalls dazu hast hinreissen lassen hier unter dem Pseudo “lune…” zu posten, was für eine Freveltat! Kommst “spammig” daher und musst mich künftig mit impuls2008 anreden, nicht vergessen! ;-)

    Dein Link zur Pressemitteilung der GEMA lässt sich übrigens nicht öffnen, wäre sehr am Inhalt interessiert. Fehlermeldung: Keine news_id übergeben…

  4. vielen Dank für die Infos. Da werde ich wohl selbst einiges überdenken müssen, aber widerwillig.
    Hier nochmal ein gekürzter Link: http://tinyurl.com/4cudu7 oder aber die Druckversion habe ich mal hier: http://mylune.de/pdf/GEMA_und_YouTube_erzielen_e…pdf

    3.Variante: auf gema.de gehen, in der Suche YouTube eingeben, da findet man den Beitrag “GEMA und YouTube erzielen entscheidende
    Einigung” vom 09.11.2007

    Wenn das alles eben so ist, wie du schreibst, hätten sie die Vereinbarung auch sparen können.

    Aber die deutsche Rechtsprechung ist z.Z. einfach nicht durchschaubar, einschl. so einiger Gesetze, wo man einfach nicht genau formuliert, z.B. Impressum (Was ist eine reine private Webseite, es gibt dazu nur Vermutungen auf den Anwaltseiten) oder bei der sogenannten 100 Euro-Abmahnung. Mir scheint da schon ein gewisser Vorsatz dahinter.

    PS: Du darfst mich lune, lune85560 oder Lutz anreden :-)

  5. ..ergänzend möchte ich noch folgendes nachtragen:

    http://www.e-recht24.de/forum/4977-youtube-musikvideos-blogs-einbinden.html

    Auch dort wird von der Einbindung von Videos namhafter Künstler unbedingt abgeraten.

  6. Hallo zusammen,

    man verliert schnell das Gleichgewicht, wenn der Heiligenschein die Statik zu verändern droht. ;-)

    lG
    Lutz

  7. “Auweia” etwa noch ein Lutz mit eigener Meinung?

    …jetzt sag mir aber nicht, dass Du tatsächlich die etwas bröckelnde “Statik” eines Robert B. gemeint haben könntest? Schliesslich wird man auf reichlich anderen Webseiten schon fast heilig gesprochen, wofür eigentlich?

    Komisch, damals dachte ich schon ich sei tatsächlich der Einzige der den Hintergrund so betrachtet? :-D

  8. Hallo zusammen !

    Zuersteinmal Danke für Eure Recherchen und für die gute Aufarbeitung dieses Themas.

    Bei Youtube – wo User selbst Material ungeprüft hochladen können – muss man sich als Webseitenbetreiber schon bewusst sein, was man sich auf seine eigene Seite holt. Sehr schade finde ich aber die Situation, dass die Gema mit ihrer Pressemitteilung mehr oder weniger “grünes Licht” für die direkte Nutzung auf YouTube gibt (und man annehmen könnte, dies gelte auch für die indirekte Nutzung, da das “Embedded Feature” ja auch maßgeblicher Bestandteil von YouToube darstellt).

    Wie dem auch sei – an der YouTube-Situation ändern wir nichts. Wir können höchstens zu Alternativen greifen. MTV bietet da eine interessante Lösung an:
    http://www.mtvmusic.com
    Die Videos werden – sofern bsp. für den deutschen Markt keine Lizenz besteht – nicht abgespielt. Ein “Embedded Feature” als Bestandteil des viraleen Marketings besteht ebenfalls. Solange man keine Inhalte herunterlädt, sondern einbettet (mit den dafür vorgesehenen Link), entspricht dies der Policy.
    http://www.mtvmusic.com/legal/termsofuse/

    Wie seht ihr das ?

    Viele Grüsse,
    Tapio aka Shao-Lee


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