Verfasst von: impuls2008 | 1. Mai 2008

Peterchens Mondfahrt ist nicht aufzuhalten…

Wenn ein Spatz(enhirn) versucht grosse Eier zu legen…

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Folgendes Statement fand ich eben zu diesem Thema:

Die Frage, ob die deutsche Impressumspflicht auch dann gilt, wenn die Website auf einem Server im Ausland liegt und nicht unter einer .de-Domain betrieben wird, ist einfach nicht tot zu kriegen.

Der angebliche Insider-Tipp, um den deutschen Regelungen zu entkommen, der immer wieder in Foren auftaucht, funktioniert aber in keinster Weise! Auch für ein Blog, dass unter blogger.com betrieben wird, kann selbstverständlich die im deutschen Recht verankerte Impressumspflicht Anwendung finden. Wäre es anders, wäre doch jeder wirklich dumm, wenn er seine Website noch in Deutschland hosten lassen würde. Einfach die Seiten ins Ausland verschieben und so die strengen Gesetze in Deutschland umgehen, ein Wunschtraum vieler Webmaster, der nie in Erfüllung gehen wird.

Quelle und mehr…

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Kommentar:

Solch einen “Insider” mit Spatzenhirn kenne ich auch. Da wollen wir doch mal sehen wie dies ausgehen wird?…bei Leutchen die auch dies besser zu “wissen” glauben.

Wer ganz offensichtlich 0- Ahnung von SEO hat und den Doppelten Kontent, der von Google tasächlich nicht gern gesehen wird, mit gleichlautendem Kontent verwechselt, der sich auf ganz unterschiedlichen Domains befindet – der weiß absolut (auch dazu) nicht wie unbedarft er sich zu Themen äussert, von denen er wohl mal etwas “gehört” oder gelesen haben mag - die tatsächlichen Zusammenhänge jedoch nicht einmal ansatzweise verstanden hat. Das Ganze erinnert mich sehr an Hundezüchter die glauben sie hätten wichtige & zuchtentscheidende, genetische Zusanmenhänge erkannt u. verstanden, nur weil sie ein paar belanglose Oberbegriffe unzusammenhängend daherplappern können.

Erklärung: Goooooogle macht lediglich dann Probleme und reagiert nachteilig, wenn innerhalb einer Domain gleichlautende Inhalte unter verschiedenen URL mehrfach publiziert werden um das Ranking dieser Inhalte in Suchmaschinen zu begünstigen. Darin sieht Google den Versuch einer Benachteiligung gegenüber anderen Webseiten, ähnlichen Kontents, mit Recht, und reagierte teilweise damit solche Domains aus der Indizierung zu nehmen. In allen bisher dazu bekannten und relevanten Fällen handelte es sich dabei um Unternehmen, deren Indizierung gekappt wurde um einen unlauteren Wettbewerb zu unterbinden. Soetwas sollte man wissen, wenn man sich öffentlich mit Themen und Hintergründen befasst, die in der Branche schon lange weit verbreitet sind.

Mensch Peterchen, Du dummer kleiner Junge, warum hast Du denn nicht gleich Pappi gefragt? Wenn es um Erwachsenenthemen geht, sollst Du doch genau zuhören um zu lernen! Aber dazu hast Du ja jetzt die Impulse dieses Blog.

Beste Grüße!


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