Verfasst von: impuls2008 | 28. April 2008

Abmahnwelle gegen Blogger und andere Internetseiten II

Harte Zeiten im Internet:
Ich hatte im vorherigen Beitrag (gestern) ja bereits einige Anmerkungen zu kostenpflichtigen Abmahnungen gemacht, heute las ich einen etwa gleichlautenden Artikel [hier].

Dort wird noch einmal sehr detailliert auf die Problematik eingegangen. Ich bin in vielen Fällen der Meinung, dass es dabei um Beutelschneidere geht, besonders wenn es um die Einbindung von Bildmaterial und Textpassagen geht, setze auch ich mich hier regelmässig einem grenzwertigen Bereich aus. Daher sind die schon mittelfristig zu erwartenden Urteile zu begrüssen, bringen diese doch in vielen Bereichen hoffentlich etwas mehr Klarheit über die Rahmenbedingungen des Bloggens.

In Bereichen jedoch, die eigentlich über das Strafgesetzbuch abgedeckt sind, Staatsanwaltschaften jedoch zumeisst sämtliche Augen zudrücken und regelmässig nur der zivilrechtliche Weg bleibt, sind kostenpflichtige Abmahnungen ein probates Mittel um den vielen Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu begegnen.

Wenn man sich dies leisten kann, braucht man den oberen Link natürlich nicht zu beachten.

Beste Grüße,
Felix Arnst


Antworten

  1. Hallo,

    ganz herzlichen Dank für den inhaltsreichen Kommentar zum Beitrag. Wie wichtig das Thema ist, zeigen die Klicks und Geld hat niemand zu verschenken.

    Beste Grüße
    L. Spilker

  2. [...] http://impuls2008.wordpress.com/2008/04/28/abmahnwelle-gegen-blogger-und-andere-internetseiten-ii/ [...]


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